Wie detailreich können bzw. sollen Objekte beschrieben werden?
Die Detailgenauigkeit Ihrer Ausführungen pro Objekt bestimmen Sie selbst, sie liegt in Ihrer persönlichen Verantwortung. Wenn Sie Informationen zu einem Objekt besitzen und aufbereitet haben, können diese selbstverständlich – bezogen auf das Objekt – auch zu „Kleinigkeiten“ Auskunft liefern. „Können“ wie gesagt, nicht „müssen“. Sie selbst bestimmen, was Sie für ausreichend informativ erachten oder als Überfrachtung. Jedes Detail zu einem Objekt sollte in einen sinnvollen Zusammenhang gebracht werden. Je mehr Sie an Informationen zusammengetragen haben, desto exakter sollten Sie dabei arbeiten, um am Ende eine runde Darstellung zu erhalten. Wenn der Text länger wird, wird er eben länger, wobei nicht unbedingt jeder Kratzer etc. erörtert werden sollte. Manchmal reicht es aus, darauf zu verweisen, dass in einer anderen Quelle (unbedingt korrekt und vollständig verweisen) mehr Informationen zum Erhaltungszustand zu finden sind.
Was ist wichtiger: Bilder oder Informationen?
Beides ist gleichermaßen von Bedeutung! Wichtig sind zum einen zahlreiche detaillierte Darstellungen aus verschiedenen Blickwinkeln mit Hilfe von Abbildungen bzw. Fotografien, da normalerweise in Büchern oder im Internet eher ausschließlich eine Gesamtansicht gezeigt wird. Dabei sind gerade die Einzelaufnahmen spannend: die Gesichtsausdrücke von Skulpturen, die ergänzten Gegenstände (Attribute) bei Darstellungen, die Oberflächenstrukturen usw. Zum anderen sind die vorhandenen Informationen von großer Bedeutung. Diese können aus anderen Publikationen nach wissenschaftlichem Standard herangezogen werden, aber auch mündliche und schriftliche Überlieferungen von am Werk beteiligten Personen sein. Texte und Bilder werden somit gleichbedeutend aufgefasst, je nachdem was zu einem Objekt vorliegt.
Warum sind bei den Ansichtskarten die Daten zum abgebildeten Objekt als Zitat formatiert?
Diese Formatierung zeigt an, dass es sich bei dem Inhalt um Informationen zur Abbildung der Ansichtskarte handelt und nicht um Daten der Ansichtskarte selbst. In erster Linie wird die Ansichtskarte beschrieben und dargestellt, erst in zweiter Hinsicht werden in dem grau unterlegten Feld die ergänzenden Information zum abgebildeten Objekt dokumentiert und somit visuell vom Objekt Ansichtskarte unterschieden.
Soll bei allen Ansichtskarten der geschriebene Gruß jedesmal gezeigt und transkribiert werden? Ist das überhaupt relevant und betrifft das nicht auch Persönlichkeitsrechte?
Auch ein vermeindlich alltäglicher, nichtssagender, handschriftlicher Text auf einer Ansichtskarte kann für eine Forschungsfrage interessante Aspekte enthalten. Meist geht es um Alltagskultur: Was wurde vor hundert Jahren über Postkarten vermittelt? Was schrieben Soldaten per Feldpost von der Front oder im Heimaturlaub? Was schrieb die Tochter ihrer Mutter und umgekehrt? Relevant ist in dieser Hinsicht jede historische Notiz.
Eine sehr gute Zusammenstellung an Antworten Fragen zu den (persönlichkeits-)rechtlichen Aspekten zur Digitaliserung und Webpräsentation historischer Dokumente bietet folgendes Online-Dokument: John H. Weitzmann, Paul Klimpel (2014): Handreichung Rechtliche Rahmenbedingungen für Digitalisierungsprojekte von Gedächtnisinstitutionen. Volltext unter: http://dx.doi.org/10.12752/2.0.002.1. Generell ist zu sagen, dass die meisten Persönlichkeitsrechte mit dem Tod erlöschen (siehe S. 27f.). Wenn der sogenannte Achtungsanspruch von Personen in einem Text jedoch schwerwiegend beschädigt wird, diese verunglimpft und in ein schlechtes Licht gerückt werden oder die Autorin, der Autor selbst durch die Darstellungen in der Würde herabgesetzt wird, dann können Erben dies geltend machen. Briefwechsel und persönliche Details werden allerdings allgemein nicht als problematisch angesehen und sind auch ohne die Zusage von Erben zulässig. Wenn Ihnen jedoch einzelne Mitteilungen zu persönlich erscheinen, dann werden diese entsprechend nicht präsentiert. Sie entscheiden selbst, was Sie in die kudaba einstellen wollen und was nicht.
Von den Persönlichkeitsrechten unbetroffen sind die Urheberrechte in Bezug auf das geistige Eigentum von Handschriften. Diese enden 70 Jahre nach dem Tod des/der Urhebers/in. Auch hierzu bietet das oben genannte Dokument ausreichend Auskunft. Da allein die Urheberrechte für die Abbildungen auf einer Ansichtskarte zu achten sind und erst 100 Jahre alte und damit gemeinfreie Exemplare in der kudaba aufgenommen werden, sind die Urheberrechte in der Regel nicht betroffen.
Kann ich einfach Informationen und Texte aus anderen Büchern und Zeitungen eins zu eins kopieren und zu einem Objekt in der kudaba ergänzen?
Nein! Jeder veröffentlichte Text ist geistiges Eigentum der jeweiligen Autor*innen und muss entsprechend bei der Übernahme in eigenen Texten gekennzeichnet werden. Dies kann in Ausnahmefällen in wortwörtlicher Wiedergabe in Anführungsstrichen als entsprechend mit Verweis versehenem Zitat geschehen oder im Regelfall bei einer Zusammenfassung in eigenen Worten ebenfalls mit einem Verweis auf die Publikation mit Seitenangabe, wo der Inhalt zu finden ist. Bei der Erstellung neuer Objekt-Beiträge in der kudaba haben Sie sich an die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens zu halten. Sie sind als Autor*in einer Objektdarstellung bzw. -beschreibung selbst verantwortlich für die Inhalte und erhalten, wenn Sie nach den Grundsätzen des wissenschaftlichen Arbeitens vorgegangen sind, auch dafür die entsprechende Anerkennung.
Wissenschaftliches Arbeiten funktioniert in der Weise so, indem zum einen Artefakte (Forschungsgegenstände) mit eigenen Worten beschrieben werden und zum anderen bereits existierende Literatur zu einzelnen Details zusammengetragen und korrekt rezipiert wird. Die Informationen aus mehreren Büchern werden in diesem Prozess in eigenen Worten mit der nachvollziehbaren Quellenangabe wiedergegeben und nach eigenen Überlegungen, Erkenntnissen und Überzeugungen zu einem neuen Text verarbeitet. Dieser neue Text ist dann Ihr geistiges Eigentum wie zuvor die anderen Texte geistiges Eigentum der jeweiligen Autor*innen sind, das Sie bei jedem Werk zu achten haben. Darum ist es nicht legitim, eventuell die „Quellenangaben schlank halten“ zu wollen.
Letztlich wird ein wissenschaftlicher Text dadurch aufgewertet, je mehr andere Quellen nach wissenschaftlichen Standards darin verarbeitet wurden. Sie sollten grundsätzlich andere Informationen so angeben, dass diese von den Lesenden nachvollzogen, selbst gefunden und überprüft werden können. Man spricht hierbei von wissenschaftlicher Objektivität und Transparenz. Für weitere Erläuterungen zum Thema „wissenschaftliches Arbeiten“ finden Sie im Internet diverse Anleitungen verschiedener Hochschulen.