Erwiderung auf Kommentar „Verbot der Netz-Anonymität legt Axt an die Demokratie“ bei heise online

Am gestrigen Sonntag, den 6. Dezember 2015, erschien im heise-Newsticker der Kommentar von Ulf Buermeyer mit dem Titel „Verbot der Netz-Anonymität legt Axt an die Demokratie“.  Darin stellt der ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht und jetzige Strafrichter am Landgericht Berlin die Aussage zum Internet als „rechtsfreien Raum“ gleich zu Anfang als bloßes Gerede in Frage. Darauf folgend stellt er die Vertreter*innen von Urheberrechte-Inhabenden als „kleine, aber sehr lautstarke und finanzkräftige Gruppe von Lobbyisten“ dar. Mehr Facetten und Schattierungen von Content-Liefernden scheint er nicht zu kennen, werden im Kommentar zumindest nicht weiter beschrieben. Buermeyer stellt wiederum korrekt dar, dass Urheberrechte immer nur beschränkt durchgesetzt werden können, da andere Grundrechte wie z.B. die Meinungsfreiheit und andere in der gegenseitigen Abwägung „den Vorrang genießen“. Wie als Forderung stellt er jedoch zugleich hinten an, dass Eigentum verpflichte und zudem dem Allgemeinwohl dienen solle. Weil es keinen absoluten Schutz von Urheberrechten gäbe und ein Rechtsstaat keinen systematischen Rechtsbruch hinnehmen könne, solle doch ganz pragmatisch das Recht geändert werde. Vielleicht sei es ja veraltet? Die in den USA gültige Fair-Use-Klausel sieht er als Vorbild, um letztendlich Abmahnung zu minimieren und jede Person fremden Content für eigene Belange „remixen“ zu lassen. Die auf einer Berliner Konferenz gestellte Forderung des Göttinger Jura-Professors Gerald Spindler, dass die Internet-Zugriffe einzelner Personen leichter zuzuordnen sein sollten, um u.a. Urheberrechts-Verletzungen verfolgen zu können, nennt er in einer Überschrift „Schlimmer als Vorratsdatenspeicherung“. Wenn alle Internet-Aktivitäten verfolgt werden könnten, würde dies nicht nur für solche Delikte eingesetzt, sondern auch für andere, was wiederum die bürgerliche Handlungs- und Mitwirkungsfähigkeit – sprich die Demokratie – beeinträchtigen würde.

Diese doch „recht“ einseitige, in ihrer Wortwahl und Argumentationslinie tendenziöse, nur in „gut-und-böse“-Kategorien argumentierende Betrachtungsweise des grundsätzlich sehr wichtigen Sachverhalts von der Bewahrung der Anonymität und Urheberrechte im Netz im Zusammenhang einer rechtsstaatlichen und demokratischen Gesellschaft ruft nun doch meinen verstärkten Widerspruch hervor. Ich hätte von einer solch kompetenten Seite den Sachverhalt differenzierter betrachtet haben wollen und wäre gerne auch in dieser Fragestellung von diesem „Schwarz-Weiß“-Schema abgekommen.

Als Entwickler der kudaba-Plattform generiere ich ein umfangreiches Angebot an Inhalten im Internet. Damit bin ich aber kein Vertreter einer „lautstarken und finanzkräftigen“ Lobbyisten-Gruppe, sondern arbeite vielmehr seit mehreren Jahren alleine und eigenfinanziert an einem Konzept, das kollaboratives Arbeiten ermöglicht, deren Inhalte für die nicht kommerzielle Nutzung – also Privatgebrauch und Lehre – ohne Kosten genutzt werden können. Diese Plattform kostet tagtäglich Geld und einen erheblichen Teil meiner verfügbaren Zeit. D.h. das Online-Angebot muss in Zukunft auch Einnahmen generieren, ohne dass gleichzeitig personenbezogene Daten der Nutzenden an Dritte verkauft werden sollen oder Werbung auf den Seiten geschaltet ist. Die Einnahmen können demzufolge nur durch die kostenpflichtige Weiterverwertung verschiedener Inhalte erzielt werden. Diesbezüglich sind Bilddateien zu nennen, die größer sind, als die im Netz präsentierten, sowie die stetig anwachsende Sammlung an objektbeschreibenden Kategorien. Letztere beschreiben alle Eigenschaften eines präsentierten Kulturguts in der kürzestmöglichen und maschinenlesbaren Form eines Abstracts. Es handelt sich dabei um sogenannte Metadaten, strukturierte Daten über Kulturgut, die einen Grundbaustein des sogenannten „semantic webs“ darstellen, in dem Bedeutungen von Begriffen und deren Verknüpfungen mit anderen Begriffen automatisiert verarbeitet werden können. In anderen, meist wirtschaftlichen Zusammenhängen wird hierbei von „Big Data“ gesprochen und ist eigentlich fast schon konnotiert mit „Big Business“.

Das ruft wiederum einzelne Akteure auf den Plan, die sich die Daten widerrechtlich selbst zusammensuchen, ohne die Content-Liefernden vorher zu fragen. Weil ein solcher Vorgang sehr einfach möglich ist, scheint es erlaubt zu sein, die Bots und Crawler ins Netz zu schicken, um für sich Informationen zu sammeln. Dies allein sollte m. E. verboten werden. Jede Person, die eine Webseite erstellt, sollte den unbeschränkten Schutz erhalten, dass alle präsentierten Informationen nicht automatisiert ausgewertet werden können, ohne vorher um Erlaubnis gefragt zu werden. So viel Zeit sollten sich Daten-Verwerter nehmen müssen und auch akzeptieren, wenn die Erlaubnis verweigert wird. Die Informationen auf meiner Impressums-Seite dürften z.B. nicht straflos von Adressen-Crawlern gesammelt werden. Diese gehören allein den Website-Betreibenden, sind zum Teil gesetzlich verpflichtend, tragen zumindest zur Transparenz der Inhalte für die menschlich lesende Nutzung bei, werden aber leider missbräuchlich gesammelt und verkauft. Dieses Geschäft gehört ein für allemal unterbunden!

Selbst bundesdeutsche Forschungseinrichtungen schicken freimütig ihre Bots durch das Internet wie z.B. der DWDS-Bot der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Dieser rief in diesem Jahr zunächst einmal die wp-login-Seite auf, um zu erkennen, ob es sich um eine WordPress-Installation handelt. Diese Vorgehensweise ist an sich schon ein Unding, da die Registrierungsseite eigentlich nicht öffentlich verlinkt ist und bereits täglich für Übernahme-Versuche der Website von kriminellen Bots massenhaft angegriffen wird. Anschließend wurde mit dem Komplett-Download aller Seiten begonnen, ohne vorher die Nutzungslizenz der kudaba korrekt auszuwerten. Auf meine Mail mit dem Hinweis, dass dies einen kriminellen Akt darstellen würde, erhielt ich lediglich erbostes Unverständnis zu dieser Äußerung. Es war keinerlei Unrechtsbewusstsein zu erkennen. Ja, es wurde sogar die von mir angeregte Diskussion durch das Ignorieren meiner verschiedenen Fragen zum Vorgang in einer Form komplett ausgebremst, die einer Wissenschaftseinrichtung wie die BBAW unwürdig ist.

Der überwiegende Teil der illegitimen Zugriffe auf die kudaba erfolgt von Servern aus aller Welt wie China, Russland, Ukraine, USA, aber auch Europa mit Frankreich, Niederlande und vor allen Dingen Deutschland. Es wird u.a. nach Schwachstellen von verwendeten Plugins gesucht oder versucht sich einzuloggen, um die Administrationsbefugnisse der Webseite zu übernehmen. Anschließend kann diese Webseite wiederum als Teil eines Botnetzes für Spam-Mails, Phishing-Attacken und weitere Übernahmeversuche eingesetzt werden. Andere Protagonisten im Internet ziehen den gesamten Inhalt für eigene Zwecke ab. Dabei werden gerne sogenannte Game-Server als Ausgangsbasis verwendet, die ich nach ihrer Erkennung sofort mit der gesamten zur jeweiligen IP gehörenden Range für die Zukunft blockiere. Von diesen IPs – es kann sich dabei um mehrere Tausend handeln – kann dann nicht mehr auf „www.kudaba.de“ zugegriffen werden. Hierfür steht mir die .htaccess-Datei zur Verfügung, die quasi die Türsteherin der kudaba ist. So habe ich bereits umfangreiche IP-Ranges von Providern wie OVH (Kanada, Frankreich und Deutschland), Digital Ocean (USA und Deutschland), LeaseWeb (Niederlande, Deutschland u.a.) und viele anderen den Zugang zu den kudaba-Seiten versperrt. Dies dient vor allem auch dem Schutz der legitimen Besucher*innen, da sie so nicht der Gefahr ausgesetzt sind, sich beim Öffnen der Seiten Schadcode auf ihren Rechner oder ihr Smartphone herunterzuladen. Angesichts dieses Missbrauchs der Internet-Zugänge ist es schon etwas dreist, dass Provider angesichts der zur Neige gehenden IP-Möglichkeiten immer wieder mehr IPs für sich fordern (siehe https://www.heise.de/netze/meldung/RIPE-Mitglieder-betteln-um-mehr-IPv4-Adressen-2967583.html, vom 19.11.2015 <08.12.2015>.

Um die Blockade zu vermeiden, wichen bis vor Kurzem die Angreifenden auf die neue Möglichkeit von IPv6 aus, die ich persönlich mit der .htaccess-Datei noch nicht blockieren kann. Zum Glück konnte ich ein Plugin finden, dass diese Aufgabe für mich übernimmt. Einen Angriffsweg kann ich jedoch bis dato nur unzulänglich verhindern: Vor vielen Monaten wurde damit begonnen, von einem Server des Providers Herbst Datentechnik GmbH in Berlin immer wiederkehrende, massenhafte Seiten-Aufrufe innerhalb von ein bis drei Minuten zu starten. Die IP-Range dieses Providers konnte ich via .htaccess-Datei blockieren. Doch wurden diese Aufrufe jeweils zusätzlich begleitet von 14 Internetanschlüssen gängiger Telekommunikationsanbieter wie die Deutsche Telekom, Telefonica, Versanet, Vodafone u.a., 13 in Berlin und einer in Potsdam. Zusammen kamen diese auf bis zu 700 Aufrufe in einer Minute. Das führte zum zeitweiligen Zusammenbruch der Webseite, niemand sonst konnte noch Seiten aufrufen, geschweige denn konnte ich an den Inhalten arbeiten. Da die IPs dieser Telefonanschlüsse jeweils dynamisch neu vergeben werden, wenn einmal kurz die Stromzufuhr unterbrochen wird, nützt es nichts, die jeweilige IP zu blockieren, da der Anschluss im nächsten Moment eine neue IP aufweist. Hier ist also ein Botnet zu erkennen, das einerseits kudaba-Inhalte abruft, andererseits aber auch jeden weiteren Inhalte-Anbieter im Netz oder sogar sicherheitsrelevante Einrichtungen wie Atomkraftwerke in die Knie zwingen kann.

Im September 2015 habe ich schließlich Anzeige gegen Unbekannt erstattet, die Logfiles als Beleg der Polizei zugesandt und seitdem nichts mehr davon gehört. Die Zugriffe von Herbst Datentechnik haben zwar wenig später aufgehört, es haben insgesamt von dort nach dem Blockieren der IP-Range noch 823 Aufrufe stattgefunden. Jedoch gehen aktuell die Zugriffe der 14 Internetanschlüsse weiter, ohne dass ich diese langfristig unterbinden kann. Ich wünschte mir demzufolge einen rechtlich vertretbaren Weg, solche Zugriffe strafrechtlich verfolgen lassen zu können. Dafür ist früher oder später die Herausgabe der Internetanschluss-Besitzenden notwendig, die m.E. von der Polizei über gerichtlichen Bescheid erwirkt werden könnte. Ich verstehe hierbei nicht, warum dies die Axt an der Demokratie sein soll, wenn etwas durchgeführt wird, was in der analogen Welt ein probates Mittel ist. Jeder Internet-Zugang kann anonymisiert erfolgen, muss allerdings nach einem richterlichen Beschluss im Falle eines Deliktes zügig offen gelegt werden können. Eine solche Maßnahme muss in einem schnellen, zeitlich vertretbaren Rahmen vonstatten gehen. Dies gilt im Übrigen auch für verleumderische, diffamierende, hasspredigende Äußerungen im Internet, denen man bisher auch noch nicht wirklich habhaft geworden ist.

Die Vorstellung, alles im Internet ist frei maschinell verwertbar ohne die jeweiligen Urheberrechte zu berücksichtigen, gehört auf den Schrotthaufen der digitalen Technikgeschichte. Hier muss ein Umdenken stattfinden. Es kommt schließlich einem Raubritterwesen gleich, das in der analogen Welt seit Jahrhunderten überwunden ist, sich aber in der digitalen Welt kolossal neu auslebt. Ich widerspreche damit Buermeyer vehement, dass das Internet kein „rechtsfreier Raum“ sei: es ist für mich ein Raum ohne rechtlichen Schutz, wie bei den Raubrittern damals. Die große Schwierigkeit, Verständnis für diesen Standpunkt zu erlangen, liegt darin, dass in der digitalen Welt mit einer Kopie die Information weiterhin präsent bleibt. Eine Kopie schadet doch nicht, solange das Original an Ort und Stelle bleibt, so die geläufige Meinung. Allerdings wird mit einer illegalen digitalen Kopie ein möglicher Verkauf zunichte gemacht bzw. vielleicht sogar mehrere davon, wenn die Kopie ebenfalls verwertet wird. Niemand auf der Straße würde es akzeptieren, wenn ein anderer Mensch in das eigene Auto steigen und wegfahren würde, nur weil dieses doch auf der Straße öffentlich zugänglich ist. Oder ein anderes Beispiel: ein Rosenzüchter kann sich gerichtlich wehren, wenn sein üppiger, immer wieder nachwachsender Rosenstrauch in Teilen beschnitten wird. Es ist sein gutes Recht selbst zu entscheiden, was mit den Rosen geschieht: ob sie für den privaten Gebrauch im Wohnzimmer kostenlos oder -pflichtig hingestellt werden können oder ob im Falle eines missbräuchlichen Weiterverkaufs Schadensersatz eingefordert wird.

In gleicher Weise ist demzufolge in Bezug auf die kudaba eine Anfrage zu stellen, sollten die Inhalte im Einzelnen, in Teilen oder in ihrer Gesamtheit „remixt“, also bearbeitet werden. Anschließend wird entschieden, ob dies dem „Allgemeinwohl“ nutzt und kostenlos genutzt werden kann oder mit nur geringen Gebühren erlaubt wird oder ob für kommerzielle Zwecke höhere Gebühren erhoben werden. Dies ist bereits mehrfach erfolgreich geschehen. Sollten unseriöse Ziele wie z.B. Diffamierung von Minderheiten oder dergleichen mehr verfolgt werden, wird die Weiterverwertung gar gänzlich untersagt. Um zumindest die häufigsten Anfragen zu ersparen, sind in der kudaba die eigenverantworteten Inhalte mit der Creative Commons-Lizenz „CC-BY-NC-ND, 3.0, Deutschland“ (Namensnennung, nicht kommerziell, keine Bearbeitung) versehen. Die Erläuterung zur Entscheidung für dieses CC-Modell ist in diesem Blog-Beitrag zu finden.

Ich nehme mit diesem Lizenz-Modell für mich das in der analogen Welt selbstverständliche Recht in Anspruch, in dem mir zustehenden gesetzlichen Rahmen selbst über die Art und Weise der Weiterverwertung meines online präsentierten Contents entscheiden zu können. Dieses Recht spricht mir Buermeyer ab, da es eh nicht durchzusetzen sei, ohne dabei die Demokratie zu gefährden. Deswegen müsse ich darauf verzichten und jedweder interessierten Person oder Institution meinen Content überlassen. Buermeyer spielt damit die Urheberrechte explizit gegen die höheren Prinzipien der Demokratie aus. Nur um die Demokratie zu bewahren, muss auf das Urheberrecht weitestgehend verzichtet werden. Das erzählen Sie einmal einem Rosenzüchter! M. E. hätte die Demokratie mit einer solchen Entscheidung bereits verloren. Buermeyers Argumentation und sein Vorschlag zur Güte mit der Faire-Use-Klausel ist dabei nichts anderes als ein Kniefall vor dem verbreiteten Rechtsbruch. In Folge dessen würden kaum noch Kunstschaffende und Entwickler*innen ihre Energie für neue Angebote im Internet zur Verfügung stellen.

Ich fordere stattdessen vom Staat, dass Rechtsbrüche effektiv verfolgt werden können, ohne dass diese gleich „brutalstmöglich“ erfolgen. Ich erwarte vom Staat, dass sowohl die demokratischen Prinzipien bewahrt bleiben als auch Durchsetzungsmöglichkeiten für Urheberrechte bestehen. Und ich wünschte mir von Herrn Buermeyer, dass er seine „entweder-oder“- und „Schwarz-Weiß“-Sicht überdenken würde und stattdessen mit an einer Lösung arbeiten würde, die beiden Aspekten gerecht wird.

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