Präambel
Als Autorin, als Autor eines Objekt-Beitrags sind Sie für die Inhalte selbst verantwortlich. Sie sollten daher eingehend darauf achten, dass keine Rechte Anderer von Ihrer Veröffentlichung beeinträchtigt werden. Die kudaba-Redaktion hilft Ihnen mit Hinweisen und dieser Checkliste, sodass Sie etwaige Fallstricke vermeiden können. Eine tiefergehende Prüfung auf jedes Detail kann jedoch von der kudaba-Redaktion nicht realisiert werden, sodass darum gebeten wird, auf eigene Verantwortung nach wissenschaftlichen Standards korrekt zu zitieren sowie Persönlichkeits-, Urheberrechts- und Verwertungsrechte exakt zu beachten.
Text
- Ist die Formatvorlage korrekt ausgewählt?
- „Galerie“ ist standardmäßig die Formatvorlage für Objekt-Beiträge mit mehreren Bildern als einem.
- Handelt es sich bei dem Objekt um eine „Ansichtskarte“, wird die Formatvorlage „Standard“ verwendet.
- Wenn das Objekt eine Fotografie ist, wird die Formatvorlage „Bild“ ausgewählt.
- Wenn auf eine Objekt-Darstellung im Internet als eigenständiges Objekt in der kudaba verwiesen wird, wird die Formatvorlage „Link“ ausgewählt.
- Ist die passende Textstruktur für den Objekttyp verwendet worden?
- Sind die unterhalb von „Daten zum [Name des Objekts]“ befindlichen Metadaten korrekt als Links verknüpft?
- Steht zum Schluss des Beitrags der „Hinweis: Haben Sie Informationen, Ergänzungen oder Hinweise zu diesem [Name des Objektes]? Dann schreiben Sie doch bitte einen Kommentar (siehe unten).“
- Sind alle Kategorien korrekt vergeben?
- Bei der Vergabe der Kategorien sollte darauf geachtet werden, dass jeweils nur die unterste Hierarchiestufe markiert wird. Wenn beispielsweise ein Ort angegeben werden soll, wird der Ort oder die Stadt ausgewählt, nicht aber das Bundesland oder gar „Deutschland“, die sich auf oberen Ebenen befinden.
- Standardmäßig wird „Ort“ als Kategorie mit jedem neuen Beitrag mitgegeben. Bitte wieder entfernen.
- Es sollten zumindest alle Kategorien vertreten sein, die von einem Objekt bekannt sind: Zeit, Ort, Objekttyp, Genre, Stil, Urheberschaft (Person), Darstellung.
- Ist das Beitragsbild, wenn eins oder mehrere Bilder im Objektbeitrag gezeigt werden, festgelegt worden?
- Sind die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens beachtet worden? Sind dementsprechend Übernahmen von Textauszügen aus anderen Publikationen korrekt zitiert, sind entsprechende Literaturverweise angeben worden?
Bilder
- Sind die Bilder ausreichend scharf, kontrastreich und hell? Sind die abgebildeten Objekte erkennbar?
- Im Falle einer digitalisierten Ansichtskarte oder einem anderen zweidimensionalen Objekts sollte beachtet werden,
- dass alle Bereiche gleichmäßig scharf aufgenommen sind,
- dass kein Moiré-Effekt zu erkennen ist, der störende Muster in der Bilddarstellung zeigt,
- dass auch noch ein wenig vom Rand des zweidimensionalen Objekts zu sehen ist.
- Sind alle Bildrechte abgeklärt?
- Im Sinne der Panoramafreiheit im öffentlichen Raum ohne Nutzung zusätzlicher Hilfsmittel gehören die Bildrechte dem/der Fotograf*in.
- Bei Innenaufnahmen in Gebäuden (Kirchen, Rathäuser, Museen etc.), öffentlich oder bei Außenaufnahmen auf privat verwalteten Parkgeländen und Friedhöfen muss die jeweilige Erlaubnis zur Veröffentlichung des Bildmaterials zuvor bei den verantwortlichen Institutionen eingeholt werden und schriftlich belegt sein.
- Sind Persönlichkeitsrechte betroffen?
- Im Fall, dass einzelne, lebende Personen deutlich erkennbar abgebildet sind, sollte entweder die Veröffentlichungserlaubnis eingeholt werden oder auf die Verwendung in der kudaba verzichtet werden.
- Sind Auto-Kennzeichen deutlich erkennbar, sollten diese mit Hilfe einer Bildbearbeitungssoftware unkenntlich gemacht werden.
- Befindet sich im Fall eines Digitalisats das abgelichtete Objekt im eigenen Besitz oder sind die Rechte der besitzenden Person oder Institution eingeholt?
- Ist das behandelte und abgebildete Objekt (Ansichtskarte, Zeitungsartikel, Buch etc.) gemeinfrei in dem Sinn, dass entweder die Urheber*innen, das betrifft vor allen Dingen Autor*innen und Fotograf*innen, seit 70 Jahren verstorben sind? Ist dieser Zeitpunkt nicht herauszufinden, gelten 100 Jahr nach Entstehung des Objekts, um ein Objekt als gemeinfrei bezeichnen zu können. Sollte dies nicht der Fall, kann ein Objekt (Bild, oder Text) nicht in der kudaba abgebildet bzw. vollumfänglich zur Verfügung gestellt werden.
- Im Falle hoher Objekte sollten bei zu stark stürzenden Linien mit Hilfe von Bildbearbeitungssoftware diese abgemildert werden.
- Sind zu jedem eingefügten Bild
- ein Bildtitel, der bei mehreren Bildern einer Folge jeweils die Zählungen (1/20) und folgende ergänzt bekommt,
- eine Bildunterschrift, die auf der Webseite direkt unterhalb des Bildes innerhalb des Bildrahmens gezeigt wird,
- ein Alternativtext, der bei fehlerhaften Download der Dateien statt des Bildes gezeigt wird,
- eine Beschreibung eingetragen worden und
- ist in der Beschreibung der Text zu der Creative-Commons-Lizenz eingefügt worden?
- Bildgröße: Sind die Bilder in der korrekten Größe von maximal 600 px Bildbreite in die Seite eingefügt worden?
- Bei einem Klick auf ein Bild sollte
- bei Einzelbildern die „Medien-Datei“ (Einzelbild vor schwarzem Hintergrund) oder
- bei einer Bildergalerie die „Anhang-Seite“ (Großansicht mit Bildunterschrift, von dem man per Klick ein Bild nach dem anderen aufrufen kann) geöffnet werden.
Suchmaschinenoptimierung (SEO)
- Ist ein Fokus-Keyword vergeben worden, das innerhalb der kudaba einmalig ist, und das sich im Beitragstitel, in einer Überschrift, im Inhalt und in der Meta-Beschreibung wiederfindet?
- Ist eine Meta-Beschreibung angelegt worden, die nicht mehr als 143 Zeichen überschreiten sollte? Es sollten noch mindestens 13 Zeichen von 156 verbleiben, da Google diese Meta-Beschreibung in der Ergebnisliste jeweils mit Datum unter dem Link anzeigt und auf diese Weise die Meta-Beschreibung nicht mit Pünktchen (…) abgeschnitten wird.